Beitragsordnung

Beitragsordnung des SV Reute 1950 e.V., (gemäß § 7 der Vereinssatzung)

§1 Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

§2 Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der
Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

§3 Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:

Erwachsener aktiv 69 Euro
Erwachsener vergünstigt (Studenten, Zivi, BW) 55 Euro
Junioren (ab dem 3. Kind kostenlos) 55 Euro
Familien (ab 3 Personen) 120 Euro
Passive Mitglieder 37 Euro
Ehrenmitglieder kostenlos

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§4 Anschriften- und Bankwechsel sind schriftlich anzuzeigen.

§5 In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

§6 Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. Januar fällig. Der Einzug erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV frühestens zum 1. März jeden Jahres. Wird die Lastschrift aus Gründen, die nicht vom Verein zu vertreten sind, durch die Bank des Mitgliedes nicht ausgeführt, werden Stornogebühren in Höhe von 4 Euro erhoben. Abbuchungen sind nur von einem Girokonto möglich.

§7 Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 10. März jeden Jahres auf eines der genannten Beitragskonten. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 3,00 Euro zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.

§8 Bei Vereinseintritt bis zum 31. Juli ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. August der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

§9 Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bis zum Jahresende schriftlich erklärt werden. Bereits bezahlte Beitrage werden bei Kündigung nicht zurückbezahlt.

§10 Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

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